Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen(AGB Vs)
NWWF UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
Vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Ruthig
Schäferweg 12
66450 Bexbach
Tel.: +49 171 2811 748
INFO@NWWF.CAMP
Handelsregisternummer: HRB 103019
Mit der Veröffentlichung seiner Angebote auf Flyern und der Seite im Internet (www.nwwf.camp) gibt NWWF UG (haftungsbeschränkt) ein wirksames Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Mit Absendung des Anmeldeformulars erklärt der Kunde die Annahme des Angebots. Ein Vertrag ist zustande gekommen. Der Vertrag verpflichtet NWWF UG (haftungsbeschränkt) die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen, den Kunden zu bezahlen.
Nach Bezahlung erhält der Kunde von NWWF UG (haftungsbeschränkt) weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung.
Nach Buchung einer Veranstaltung ist eine Stornierung mit folgender Kostenpauschale möglich: bis 28 Tage vor Beginn 15% der Summe, bis 21 Tage vor Beginn 30% der Summe, bis 14 Tage vor Beginn 50% der Summe, bei Stornierungen die 13 oder weniger Tage vor Beginn erfolgen oder Nichterscheinen bleibt der gesamten Rechnungsbetrag fällig. Bis fünf Wochen vor Kursbeginn ist eine Umwandlung in eine Gutschrift möglich.
NWWF UG (haftungsbeschränkt) kann eine Anmeldung bei Überbelegung (mehr als 12 Personen) oder Unterbelegung (weniger als 6 Personen) absagen. Weiter behält sich NWWF UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor Veranstaltungen oder Teile davon bei besonderen Umständen, höherer Gewalt, technischen Gründen, Regelverstößen, Sicherheitsrisiken oder organisatorischen Gründen zu ändern, abzusagen oder zu beenden. Bei Absage durch NWWF UG (haftungsbeschränkt) erhält der Kunde einen Gutschein für eine gleichwertige Veranstaltung.
Kinder bedürfen der Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer von dem/den Sorgeberechtigten autorisierten Person. Die Einschätzung bezüglich der Fähigkeiten des/der Kindes/r obliegt der/den Begeleitperson/en. NWWF ist stets bemüht Gefahren zu minimieren. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Natur unberechenbar ist. Risiken wie Zeckenbiss, Fuchsbandwurm, Schnittverletzung mit Messer, Axt, Beil oder Äste die herunterfallen sind Risiken.
Anweisung der Leitung ist Folge zu leisten. Die Durchführenden sind stets weisungsbefugt gegenüber Erwachsenen und Kindern und können bei Gefahr für die körperliche Unversehrtheit eines Erwachsenen oder Kindes jederzeit die Ver- anstaltung abbrechen oder ändern. Handelt ein Erwachsener oder ein Kind gegen Anweisungen eines Leiters geschieht dies auf eigene Gefahr und Verantwortung.
NWWF UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, es sei denn der von NWWF UG (haftungsbeschränkt) berechtigte Durchführende handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde stellt NWWF UG (haftungsbeschränkt) und berechtigt Durchführende frei von Ansprüchen Dritter einschließlich Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung geltend gemacht werden.
Das Betreten des Waldes erfolgt – wie grundsätzlich das Betreten von Landschaft in Deutschland. – auf eigene Gefahr. Typische Gefahren sind solche, die sich aus der Natur oder aus der Bewirtschaftung des Waldes ergeben. Fahrspuren in und zwischen Wegen, Reisig im Bestand, Trockenzweige/äste in Kronen, Trockenzweige in Kopfhöhe, Herabhängende Äste nach oder ohne Bruch, Insektenstiche (Stechmücke, Bremsen, Wespen, Bienen, usw.), Zeckenbisse (FSME Lyme-Borreliose), giftige Pflanzen sind Beispiele für typische Waldgefahren. Es wird keine Haftung für waldtypische Gefahren übernommen.
Erste-Hilfe-Set wird von der Betreuung mit geführt.
Ausgegebene Gegenstände, Werkzeuge, Kanister, Säge, Beil oder Klettergurte, bleiben Eigentum von NWWF UG (haftungsbeschränkt) und sollen pfleglich behandelt werden. Beschädigungen sind der Leitung unverzüglich zu melden und sind bei grober Fahrlässigkeit zu ersetzten.
Schnitzen ist nur im Sitzen erlaubt. (Schnitzen nur im Sitzen) Wird die Arbeit mit einem Werkzeug (z.B. Messer, Beil, Axt, Säge) beendet ist es in seine Schutzhülle zu machen. Bei Arbeiten mit Beil oder Säge ist Tragen von Arbeitshandschuhen Pflicht.
Es gilt striktes Alkohol und Drogen Verbot. Rauchen im Camp ist am Rauchplatz erlaubt. Raucher schnitzen einen Filtersammler mit Deckel. Damit können sie ihre Filterstummel außerhalb des Lagers sammeln und in der Rauchertonne entsorgen.
NWWF UG (haftungsbeschränkt) und Kunde sind berechtigt offen Ton- und Video- aufnahmen zu machen. Bild- und Persönlichkeitsrechte verbleiben bei den jeweiligen Personen. Wir weisen an dieser Stelle auf den hohen Schutz der Persönlichkeits- rechte minderjähriger Schutzbefohlener hin. Veröffentlichung von Photos oder Filmen auf denen Leiter / Trainer / Leitung / berechtigte Durchführende zu sehen sind, bedarf der ausdrücklich persönlichen Einwilligung.
Gerichtsstand ist Neunkirchen / Saar.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB Vs unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages bestehen. Eine unwirksame Bestimmung soll entsprechend ersetzt werden oder entsprechende gesetzliche Regelungen treten in Kraft.§139 BGB gilt als ausgeschlossen.
NWWF UG haftungsbeschränkt Schäferweg 12, 66450 Bexbach